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Registrierkasse NEU

Verpflichtende Registrierkasse – BMD NTCS-Kunden lehnen sich entspannt zurück

Nun stehen alle Gesetze und Verordnungen zum Thema Kassenpflicht und Manipulationssicherheit zur Verfügung, zwar muss die Registrierkassensicherheits-Verordnung noch von den anderen EU-Staaten notifiziert werden, dadurch sind aber keine Änderungen zu erwarten.

Massive Auswirkungen auf österreichische Betriebe

Auch wenn die Umsetzungen erst in der Praxis erprobt werden müssen, kann jetzt schon gesagt werden, dass massive Auswirkungen auf die österreichischen Betriebe zu erwarten sind.

De facto müssen alle Betriebe mit mehr als 7.500 Euro Barumsatz (auch Kreditkarten, Bankomat, … zählt dabei als Barumsatz), ab 1.1.2016 eine elektronische Registrierkasse einsetzen, sofern sie einen Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- Euro im Jahr haben. Einzig drei Ausnahmen gibt es: die Kalte-Hände Regelung für z. B. Maroniverkäufer, die erst ab 30.000 Euro Jahresumsatz eine Kasse benötigen, Automaten (für die gibt es einerseits eine lange Übergangszeit und andererseits gilt die Kassenpflicht nur, falls der Einzelumsatz größer als 20 Euro ist) und Online-Shops. Diese verpflichtende Verwendung einer elektronischen Registrierkasse wird begleitet von einer Belegerteilungspflicht (gilt auch für Online-Shops) und einer Pflicht für den Leistungsempfänger diesen Beleg bis zum Verlassen des Geschäftslokals aufzuheben. Fällt eine Kasse aus, so darf der Beleg auf Papier (mit Durchschlag) ausgestellt werden, muss dann aber in der Registrierkasse nacherfasst werden.

Technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation

Damit aber nicht genug, ab 1.1.2017 muss die Kasse auch mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation ausgestattet sein. Dafür muss sich jedes Unternehmen eine digitale Signatur anschaffen, die Registrierkassen müssen mit dieser Signatur dann einzelne Werte des Kassenbons signieren (z. B. Barbetrag, bisherige Summe aller Barbeträge, ..) und daraus einen QR-Code erzeugen, der auf dem Bon angedruckt wird. Die Signaturen sind dabei verknüpft, d. h. nachträgliche Manipulationen sind nicht mehr (bzw. nur mehr sehr eingeschränkt) möglich. Sämtliche Bons sind in einem Datenerfassungsprotokoll einzutragen. Dieses muss quartalsweise auf einen externen Datenträger gesichert werden, am Jahresende muss der Stand des Umsatzzählers auch an FinanzOnline gemeldet werden.

NTCS Kasse: die optimale Lösung

Die optimale Lösung ist dabei sicherlich die NTCS-Kasse, diese garantiert durch den Wartungsvertrag, dass sie den Vorschriften entsprechen wird. Die notwendigen technischen Sicherheitsvorschriften werden umgesetzt, über etwaige sonstige Investitionen (z. B. Kartenleser, Gebühren für die Signatur) werden Sie aktiv informiert.

Das bedeutet aber natürlich auch, dass sämtliche Kassensysteme massiv umprogrammiert werden müssen. Es wird wahrscheinlich so sein, dass Kassen, die Ende 2015 angeschafft werden, noch nicht diesen Anforderungen entsprechen. Wer da unüberlegt eine Kasse kauft, wird wohl doppelte Ausgaben haben.

BMD ist Experte

BMD hat durch sein internationales Engagement auch viele Erfahrungen, wie derartige technische Sicherheitslösungen, etwa in der Slowakei oder in Ungarn, funktionieren und kann dadurch den Aufwand und die Auswirkungen auch sehr gut einschätzen. Darum wurde der Autor des Artikels und Leiter der Software-Entwicklung Dr. Markus Knasmüller in letzter Zeit auch von verschiedensten Medien zu diesem Thema befragt. Diese Artikel finden Sie im BMD Pressespiegel und geben auch einen guten Überblick über die Entwicklung bezüglich der Maßnahmen betreffend Registrierkassen.

Auch wenn die Verordnungen nun vorliegen, die Umsetzung der Vorschriften wird auf jeden Fall noch sehr interessant werden, BMD wird Sie laufend über die Website über den aktuellen Stand informieren.

Dr. Markus Knasmüller
Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (u.a. für Kassensoftware)
Leiter des UBIT-Arbeitskreises für Kassensoftware

Texte von bmd.com

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